Branche · Gesundheitswesen
DecisionOS für Kliniken, Krankenversicherer und Healthcare-Anbieter
Das Gesundheitswesen steht unter einem der dichtesten regulatorischen Überlagerungen: KRITIS (BSIG §8a), NIS2 (ab spezifischen Schwellenwerten), B3S Medizinische Versorgung, DSGVO für besondere Kategorien personenbezogener Daten, PDSG und die SGB-V-Vorgaben. DecisionOS strukturiert IT-Entscheidungen — Klinische Systeme, Radiologie-IT, Identity, Endpoint-Security, Cloud-Auslagerungen — so, dass sie im B3S-Audit und in KRITIS-Prüfungen bestehen.
TL;DR
Gesundheitswesen: KRITIS + NIS2 + B3S + DSGVO Art. 9. DecisionOS macht das Memo prüfbar.
Regulatorik im Überblick
Regulatorischer Kontext
Krankenhäuser mit über 30.000 stationären Fällen pro Jahr fallen unter KRITIS nach BSIG §8a. Mit der NIS2-Umsetzung verschieben sich Schwellenwerte und der Kreis relevanter Einrichtungen erheblich.
Der B3S Medizinische Versorgung ist der gelebte Prüfstandard für KRITIS-relevante Krankenhäuser. Jede IT-Entscheidung sollte sich gegen die B3S-Anforderungen mappen lassen.
PDSG und DSGVO Art. 9 machen Patientendaten zur besonders geschützten Kategorie. Auslagerungsentscheidungen ohne saubere AV-Verträge und klare Datenflüsse sind angreifbar.
Typische Entscheidungen
Dealbreaker (nicht verhandelbar)
Patientendaten ausschließlich in der EU
Art. 9 DSGVO und PDSG. Drittstaatentransfers sind praktisch kaum zu rechtfertigen.
B3S-Medizinische-Versorgung-Abbildung
Ohne Mapping auf den B3S bleibt die Entscheidung im KRITIS-Audit angreifbar.
Betriebsfortführung im Incident
Klinikbetrieb ist nicht ausschaltbar. RTO/RPO sind dealbreaker, nicht gewichtet.
Integrationsfähigkeit mit Kern-KIS und LIS
Insellösungen im Klinikum schaffen operative Risiken, die regulatorisch nicht tolerierbar sind.
Typische Entscheidungen im Gesundheitswesen
Wechsel oder Modernisierung des KIS / Klinikinformationssystems — multi-Jahres-Entscheidung mit hoher Betriebsrelevanz.
Cloud-Auslagerung von Radiologie-PACS / Archivierung — mit Sovereignty-Dealbreakern.
EDR/XDR-Rollout im Kontext von Ransomware-Fokus auf Kliniken.
Identity-Modernisierung inklusive Notfallzugriff und Medizinstudierenden-Onboarding.
Wie DecisionOS hilft
Das Memo ist gegen B3S-Kapitel explizit mappbar, mit klarer Trennung von Ausschluss- und Bewertungskriterien.
Die Stakeholder-Logik bildet medizinische, technische und kaufmännische Leitung gleichberechtigt ab — wesentlich für Klinikentscheidungen.
Der Readiness-Score hilft, frühzeitig zu erkennen, ob eine Entscheidung wirklich prüfreif ist oder nur schnell aussieht.
Hosting und Datenhoheit
DecisionOS wird ausschließlich in der EU gehostet. Keine Patientendaten werden im Memo-Prozess verarbeitet; das Memo ist ein Beschaffungs- und Entscheidungsdokument, kein klinisches System.
FAQ
Ist DecisionOS ein klinisches System?
Nein. DecisionOS verarbeitet keine Patientendaten und ist kein Medizinprodukt nach MDR. Es ist ein Beschaffungs- und Entscheidungswerkzeug für die IT-Abteilung.
Hilft DecisionOS bei der B3S-Zertifizierung?
Indirekt ja: die Decision Memos sind genau die strukturierte Entscheidungsevidenz, die B3S-Prüfer für Architektur- und Auslagerungsentscheidungen erwarten.
Kann ein Klinikverbund mehrere Häuser parallel abbilden?
Ja. Jedes Haus kann eigene Cases führen; institutionelle Decision Memory hilft, Lerneffekte aus dem einen Haus im nächsten zu nutzen, ohne Daten zu vermischen.
Wie bedient DecisionOS NIS2-Anforderungen für Krankenhäuser ab 50 Mitarbeitern?
Krankenhäuser sind als wesentliche Einrichtungen NIS2-pflichtig. DecisionOS strukturiert Tool- und Auslagerungs-Entscheidungen so, dass Art. 21 Risikomanagement-Maßnahmen (Identity, Logging, Backup, Lieferantenrisiko) je Entscheidung dokumentiert sind und Art. 20 Geschäftsführungs-Verantwortung im Memo nachvollziehbar wird.
Welche Datenschutz-Garantien gelten bei Entscheidungen mit Bezug zu Patientendaten?
DecisionOS-Anwendungsdaten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet. Für Patientendaten-relevante Workloads (KIS, ePA, MDR) wird im Memo zusätzlich die Auftragsverarbeitung gemäß §22 BDSG, §75c SGB V und §22 KHZG dokumentiert, einschließlich Eingang in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
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